Sie sind hier:

Baulexikon

Begriffe

Abnahme
Der Bauherr bzw. der Auftraggeber ist zur Abnahme eines Gewerkes bzw. eines vollständigen Bauwerkes verpflichtet. Bei der Abnahme werden alle Mängel aufgelistet so wie noch zu erledigende Restarbeiten. Solange Mängel vorhanden sin, die zu diesem Zeitpunkt nicht beweisen sein müssen (wichtig!), ist die vollständige Zahlung nicht fällig.
Erst nach der Abnahme ohne benannte Mängel ist die vollständige Zahlung fällig. Gleichzeitig findet die sogenannte Beweislastumkehr statt. Das heißt: vor der Abnahme muß der Auftragnehmer beweisen(!), daß keine Mängel vorhanden sind, danach muß es der Auftraggeber. Im Streitfalle endet dies meist vor Gericht. Private Gutachten sind kein beweis sondern gelten als Parteivorttrag. Der Richter wird ein selbständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) anordnen und eine Sachverständigen benennen.


Anerkannte Regeln der Technik
Anerkannte Regeln der Technik (kurz: a.R.d.T.) sind genau das, an was sich jeder Baubeteiligte zu halten hat. "Stand der Technik" ist kein Pflicht.
Die a.R.d.T. sind wissenschaftlich und handwerklich anerkannt und haben sich insbesondere in der Praxis bewährt. DIN-Normen können a.R.d.T. sein, müssen es aber nicht. DIN-Normen alleine garantieren keine Einhaltung der a.R.D.T. "Stand der Technik" ist zwar weiter fortgeschritten als die anerkannten Regeln, hat sich aber eben noch nicht über einen ausreichend langen Zeitraum bewährt. Wobei der ausreichend lange Zeitraum nicht klar definiert ist. Die Gewährleistung ist davon nicht berührt. Man geht lediglich ein höheres Risiko ein.

Baubegleitung / Qualitätssicherung
Diese kann extern als auch firmenintern vorgenommen werden, sollte aber auf jeden Fall klar vereinbart werden. Wesentlich ist die Dokumentation der einzelen Baufortschritte und insbesondere die Dokumentation von Mangelbeseitigungen.


Baufeuchte
Baufeuchte entsteht durch das "freie" Wasser im Beton, Mörtel und insbesondere Putz sowie Estrich. Im Winter allerdings auch durch Kondensat: vorhandenes Wasser schlägt sich an den kalten Bauteilen (Außenwänden, Decken etc.) nieder. Gerade im Deckenbereich wird oft eine Undichtigkeit des Daches als Ursache vermutet.

Bauleiter
Für den gesamten Bauablauf und mangelfreie und vertragskonforme Ausführung verantwortlich. Bei Einzelgewerken übernimmt der Vorarbeiter (Polier) die Aufgaben des Bauleiters für eben dieses Gewerk. Für das gesamte Bauwerk übernimmt meist der Architekt die Aufgaben des Bauleiters. Hierbei sind Architekten und Ingenieure quasi "von Natur aus" für diese Aufgabe qualifiziert. Ansonsten ist der Begriff nicht geschützt und jeder darf sich Bauleiter nennen. Egal, ob er dafür qualifiziert ist oder nicht.

Beweissicherungsverfahren siehe:
Selbständiges Beweisverfahren

Blower-Door-Test
Zur Prüfung der Luftdichtigkeit dient der Blower-Door-Test (siehe hier: Luftdicht).
Hierzu wird z.B. eine Außentür ausgehängt und durch eine „Zeltwand“ mit eingebautem Ventilator ersetzt. Aus dem (beheizten) Volumen des Gebäudes, der Drehzahl und Größe des Ventilators ergibt sich dann die Luftwechselzahl. Auch lokale Undichtigkeiten (die eben zu Schimmel führen können) können damit aufgedeckt werden.


Dickbeschichtung (KMB)
Kunststoffmodifiertes Bitumen (KMB) als spachtelbare Masse kann als Abdichtung von Kellern verwendet werden, ist jedoch nicht zulässig gegen drückendes Wasser. Auch dann nicht, wenn es der Hersteller behauptet.
Bei dem Lastfall "nicht stauendes Sickerwasse"r, der praktisch nur in Sand- und Kiesböden ohne Grundwasser vorkommt, besteht die Beschichtung aus mindestens 3 mm KMB. Dabei geht es um die Trockenschichtdicke, da KMB mit Trocknung schrumpft.
Bei dem Lastfall "aufstauendes Sickerwasser" (es heißt NICHT zeitweise aufstauendes Sickerwasser!) muss ein Gewebe eingebettet sein und die Trockenschichtdicke nach zwei Aufträgen mind. 4 mm betragen.
Die Beschichtung sollte unbedingt extern kontrolliert werden. Protokolliert werden muß sie auf jeden Fall.

ENEV / Wärmeschutznachweis
Die Energieeinsparungsverordnung (ENEV) regelt im Gesetzescharakter theoretisch den spezifischen maximal zulässigen Energieverbrauch eines Gebäudes für die Wärme. Das gilt natürlich nur für durchschnittlich Außentemperaturen und durchschnittliche Haushalte. Die Einhaltung der ENEV ist verpflichtend iund gilt sowohl für Neubauten als auch für Umbauten und Ergänzunge/Erweiterungen. Nachzulesen ist alles zur ENEV hier
Der Wärmeschutznachweis garantiert NICHT einen Höchstverbrauch!

Ersatzvornahme
Beauftragen eines anderen Unternehmers mit der Mangelbeseitigung, falls der verursachende Unternehmer nicht reagiert.


Feuchtemessungen
Mit entsprechenden Geräten kann der Feuchtegehalt eines Baustoffes näherungsweise gemessen werden. Je nach eingesetzem Gerät wird entweder die Oberflächen- oder die Tiefenfeuchte "gemessen". Allerdings sind diese Messungen niemals exakt sonder geben nur Tendenzen wieder. Daraus kann aber der fachmann auf die Ursache der Feuchte schließen und aus mehreren Faktoren abschätzen, inwiefern die "gemessene" Feuchte akzeptabel ist. Meist geht es darum, ob zu hohe Feuchte durch falsches Nutzerverhalten oder einen baufehler verursacht wurde.

Flachdach
Hier streiten sich die Fachleute um eine genaue Definition. In der Praxis kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei Flachdächern um wasserdichte, bei Steildächern um regendichte Konstruktionen handelt.
Oder anders: Flachdächer sind bahnenförmig geschlossen abgedichtet, Steildächer sind mit kleinformatigen Bauteilen schuppenförmig eingedeckt.
Ob Flachdächer mit bituminösen Stoffen oder Kunststoffbahnen („Folien“) abgedichtet werden, ist eher eine Glaubensfrage.

Gewährleistung
Nach der Abnahme beginnt die Gewährleistung. Mängel, die nach der Abnahme auftreten und vom Bauherren bewiesen werden, müssen vom Unternehmer nachgebessert werden. Bei einem VOB-Vertrag beträgt die Gewährleistungszeit 4, nach BGB 5 Jahre (Stand: März 2011)
Bei der Vertragsgestaltung können Gewährleistungsbürgschaften vereinbart werden.

Gutachter siehe:
Sachverständiger

Hohlkehle
Als Hohlkehle wird die Kante zwischen Bodenplatte und aufgehende Wand bezeichnet.
Hier liegt in den meisten Fällen von undichten Kellern ein Mangel vor.

Kondenswasser / Tauwasser
Das entsteht immer, wenn feuchte Luft zu stark abgekühlt wird.
Genauer gesagt: unter die Taupunkttemperatur (die z.B. bei + 20 °C und 50 % rel. Feuchte liegt die Taupunkttemperatur bei + 9,3 °C liegt). An allen entsprechend kalten Flächen legt sich dann ein Feuchtefilm an. Dieses darf nicht passieren und deutet auf Wärmebrücken bzw. mangelhafte Wärmedämmung hin.Dies ist oft die Ursache von Schimmel-

Luftdichtigkeit
Ausführlich nachzulesen unter www.luftdicht.de. Luftdichtigkeit heißt nicht absolute 100%ige Luftdichtheit. Sie müssen nicht ersticken.
Eine Mindesttwechselzahl ist sogar vorgeschrieben. Die Luftdichtigkeit dient:
1. der Bewahrung der Heizenergie (keine warme Luft raus blasen) durch Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten
2. der Bewahrung vor Schimmel (Tauwasser)
Sowohl die ENEV als auch die DIN 4108 (Tauwasserschutz) verlangen eine bestimmte max. Luftwechselzahl.
siehe auch: Blower-Door-Test

Mangel
Ein Mangel kann das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sein (z.B. Fenster war blau getönt bestellt, wird aber grau getönt eingebaut). Dann ist das noch kein Mangel der etwa die Tauglichkeit beeinträchtigt.
Ein Mangel ist auch ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik, ob mit oder ohne Beeinträchtigung (z.B. fehlerhaft angebrachte Dämmung, die nicht weiter auffällt, bis es zum Schaden kommt).
Ein Mangel ist aber auch ein Planungs- oder Einbaufehler, der den Wert oder die Tauglichkeit des Gegenstandes mindert oder gar aufhebt.
Vorsicht mit sog. "optischen Mängeln". Die gibt es nicht wirklich. Meist handelt es sich schlichtweg um Fehler bzw. Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit beeinflussen können oder auch nicht (z.B. Farbabweichungen an der Fassade). In Gutachten sollte der Begriff "Mangel" nicht zu finden sein. Was genau ein Mangel ist, "bestimmt" der Rechtsanwalt bzw. letztendlich das Gericht. Im Gutachten sollte nur z.B. stehen "Die Ausführung der Drainanlage entspricht hier nicht den Vorgaben aus der DIN 4095, da ...."

Minderung
Ist ein Mangel nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Bedingungen bzw. mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beseitigen, gibt es noch die Möglichkeit der Minderung. Vorsicht! Hier klaffen die Vorstellungen über die Höhe der Minderungen fast immer weit auseinander. Auch diese Dinge landen oft vor Gericht.

Nachbesserungsrecht
Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel oder Fehler innerhalb einer angemessenen Frist (Juristen fragen) zu beseitigen. Dieses Recht muss im zugestanden werden. Gelingt ihm das nicht, wird es heikel und landet meist vor Gericht.
Oder Sie haben einen guten – eigenen – Rechtsanwalt.

Sachverständiger
Hier unterscheidet man:
- privater Sachverständiger
- öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (kurz: öbuv SV)
Privater Sachverständiger:
Ein privater Sachverständiger kann öffentlich bestellt sein, muss aber nicht. Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Er sollte nachweisbar über Sachkunde verfügen, und zwar über bestimmte Sachgebiete. Niemand kann alles über den Bau zu 100 % wissen.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (öbuv SV):
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss eine Prüfung sowie ständige Fortbildung nachweisen. Der öbuv SV wird entweder von Handwerkskammern (für einen oder mehrere Handwerksberufe), oder von den Industrie- und Handelskammern (für bestimmte Bereiche) vereidigt.
Grundsätzlich verfügen diese öbuv SV über den so genannten Rundstempel, in dem das Bestellungsgebiet aufgeführt ist. Der öbuv SV wird in der Regel von Gerichten beauftragt, kann aber auch privat beauftragt werden.

Schwarze Wanne
Ein Keller aus Mauerwerk oder Beton, der von außen und unten mit Bitumen- oder Kunststoffbahnen abgedichtet wird, nennt man eine schwarze Wanne. Auch hier ist sorgfältige Planung und Ausführung erforderlich. Dann ist diese schwarze Wanne auch dicht gegen drückendes Wasser.
siehe auch: Weiße Wanne

Selbständiges Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren)
Wenn es zum Streit kommt, wird oft ein Antrag auf ein selbständiges Beweisverfahren gestellt.
Bei diesem Verfahren werden Fragen aufgestellt, die sich um strittige Punkte drehen, wie z.B. "Entspricht die Abdichtung den anerkannten Regeln der Technik?"
Diese Fragen werden dann von einem vom Gericht bestellten Sachverständigen beantwortet. Darauf baut dann das eigentliche Verfahren auf.

Stand der Technik
Stand der Technik ist im Grunde das, was man machen kann und was auch auf den ersten Blick funktioniert. Im Gegensatz zu den "anerkannten Regeln der Technik" ist Stand der Technik aber eben nicht unbedingt anerkannt und hat sich vor allen Dingen in der Praxis noch nicht bewährt bzw. bewähren können. Dazu müssen erst Erfahrungen über einen längeren Zeitraum vorliegen.

Tauwasser, siehe: Kondenswasser

VOB / BGB
"VOB" steht seit 2002 für "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", welche die VOB aus dem Jahre 2000 (Verdingungsordnung für das Bauwesen) abgelöst haben.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten in der Regel die Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das kann Vorteile haben, führt aber in vielen Fällen zu Unklarheiten, weil im BGB das Baurecht nicht explizit berücksichtigt wird.
Die VOB müssen zunächst wirksam einbezogen werden, um überhaupt gültig zu sein.

Die VOB regeln im Gegensatz zum BGB explizit das Baurecht. Hier sind die bauspezifischen Regeln wesentlich präziser und "griffiger" formuliert.
Man unterscheidet drei Teile der VOB:
- VOB / A:Vergabe von Aufträgen (z.B. an Handwerker)
- VOB / B:Hier werden die eigentlichen Vertragsbedingungen, wie zum Beispiel Kündigung, Fristen etc. geregelt.
- VOB / C:Technische Ausführung, DIN Normen.
Achtung: Hier gibt es mehrere Widersprüche zwischen Fachregeln und anderen DIN-Normen.

Wärmebedarfsnachweis
Beruhend auf den Ergebnissen des Wärmeschutznachweises wird hier der Wärmebedarf einzelner Räume ermittelt. Danach wird die Heizung ausgelegt. Je nach Raumnutzung müssen Temperaturen zwischen + 18°C und + 24° C gewährleistet sein.

Wärmebrücke (auch "Kältebrücke" genannt, ist aber technisch falsch)
Stellen und Bereiche, bei denen Wärme vom Gebäudeinneren nach außen gelangt. Und zwar deutlich mehr als an den benachbarten Bereichen. Die hauptsächliche Bedeutung der Wärmebrücke ist nicht der Wärmeverlust, obwohl dies bei der Berechnung des Energieverbrauches berücksichtigt wird.
Das Hauptproblem ist das Abkühlen der raumseitigen Bauteile. Hier kann es zu Tauwasser (Kondenswasser) und Schimmelbildung kommen.
Typische Wärmebrücken sind zum Beispiel Fensterbänke, Rahmen von fehlerhaft eingebauten Fenstern, Türstürze aus Beton im hochgedämmten Mauerwerk, Lücken in der Dämmung etc.
Wärmebrücken lassen sich nicht immer vermeiden, sollen aber soweit wie nur möglich reduziert werden. Wärmebrücken, die rechnerisch zu Schimmelbildung führen, sind Mängel.
Auch Luftundichtigkeiten sind im weiteren Sinne Wärmebrücken, obwohl hier die Wärme nicht über ein festes Material (Mauerwerk, Holz, Beton) transportiert wird. Die schädlich Wirkung ist ähnlich.


Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
Hier gibt es noch keine Normen (sind in Kürze verfügbar, bitte aktuell informieren) aber sehr wohl Verarbeitungsrichtlinien, die den Rang "anerkannte Regeln der Technik" einnehmen. Zusätzlich benötigen die Systeme noch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ).
Das System besteht aus Wärmedämmung, Unterputz und Oberputz.
Häufigste Fehler:
- fehlende Lamellen aus Mineralwolle (nicht brennbar) über Fluchtöffnungen
- falsche Befestigung (richtig: Batzen in der Mitte und umlaufende Wulst)
- zu dünner Putz

Wärmeschutznachweissiehe: ENEV

Weiße Wanne
Eine "weiße Wanne" ist eine Konstruktion aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) an die hohe Ansprüche bei der Planung und Ausführung gestellt werden. Ein Keller als Weiße Wanne ist ohne weitere Abdichtung dicht gegen drückendes Wasser. Aber nicht gegen Wasserdampf!
WU-Beton alleine ist keine weiße Wanne!
Wenn ein Keller als dauerhafter Aufenthaltsraum oder zur Lagerung feuchteempfindlicher Stoffe genutzt werden soll (auch an spätere mögliche Umnutzung denken!), muss eine Dampfsperre angeordnet werden. Diese kann zum Beispiel aus einer simplen außen angebrachten PE-Folie bestehen.
siehe auch: Schwarze Wanne

Martin Beisse, 0171 7777 042